Eingeschränkte Garantie
Deutsch
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J) Kratzer oder andere kosmetische Schäden an Oberflächen des
Produkts ohne Einfluss auf den Betrieb des Produkts.
K)Normale und übliche Gebrauchsspuren oder Abnutzerscheinungen.
VI. PATENT- UND SOFTWARE-BEDINGUNGEN:
MOTOROLA übernimmt auf eigene Kosten die Verteidigung des
Endbenutzers/Käufers gegen sämtliche vorgebrachten Klagen auf
Basis eines Anspruchs, das Produkt oder eines seiner Bestandteile
verstieße(n) gegen ein US-amerikanisches Patent, und MOTOROLA
kommt für gegen den Endbenutzer/Käufer durch ein Gerichtsteil
verhängte Kosten und Schadensersatzansprüche auf, die aus einer
derartigen Klage resultieren. Eine derartige Verteidigung und
Zahlungen unterliegen jedoch folgenden Bedingungen:
A)dass MOTOROLA vom Käufer unverzüglich von einem gegen ihn
erhobenen derartigen Anspruch schriftlich in Kenntnis gesetzt wird;
B)dass MOTOROLA die alleinige Kontrolle über die Verteidigung
gegen eine derartige Klage sowie sämtliche Verhandlungen über
eine Einigung innehat und
C)dass ein derartiger Käufer MOTOROLA nach deren Ermessen und
auf deren Kosten erlaubt, für einen derartigen Käufer das Recht zu
erwerben, das Produkt oder Teile desselben weiterhin zu verwenden,
zu ersetzen oder zu modifizieren, sodass es gegen keine Patente
verstößt, oder einem derartigen Käufer eine Gutschrift für das
Produkt oder die Bestandteile bzw. deren Abschreibungsrestwert
ausstellt und seine Rückgabe annimmt, wenn das Produkt oder Teile
davon Gegenstand (oder im Ermessen von MOTOROLA
wahrscheinlich Gegenstand) eines Anspruchs einer derartigen
Verletzung eines US-amerikanischen Patents werden sollte(n). Der
Abschreibungsrestwert ist ein von MOTOROLA ermittelter,
gleichwertiger Betrag pro Jahr über die Lebensdauer des Produkts
oder dessen Teile.
MOTOROLA übernimmt keine Haftung hinsichtlich Ansprüchen für
Patentverletzungen, die auf einer Kombination von hierunter
geliefertem Produkt und Bestandteilen mit nicht von MOTOROLA
bereitgestellter/n Software, Vorrichtungen oder Geräten basieren. Des
Weiteren lehnt MOTOROLA jegliche Verantwortung für nicht von
MOTOROLA bereitgestellte Zusatzausrüstung oder Software ab, die in
Verbindung mit dem Produkt benutzt wird. Das Vorangehende stellt die
gesamte Haftung von MOTOROLA hinsichtlich der Verletzung von
Patenten durch das Produkt und dessen Bestandteile dar.
Die Gesetze in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern räumen
MOTOROLA bestimmte Exklusivrechte für urheberrechtlich geschützte
MOTOROLA Software ein, wie das Exklusivrecht, Kopien derartiger
MOTOROLA Software zu erstellen und zu vertreiben. MOTOROLA
Software darf ausschließlich mit dem Produkt verwendet werden, in das
diese Software ursprünglich integriert war, und die Software in einem
derartigen Produkt darf nicht ersetzt, kopiert, verteilt und in irgendeiner
Weise modifiziert oder zum Herstellen a/jointfilesconvert/442975/bgeleiteter Erzeugnisse
verwendet werden. Kein anderer Gebrauch derartiger MOTOROLA
Software, einschließlich Änderung, Modifikation, Reproduktion,
Distribution oder Reverse Engineering bzw. Nachkonstruktion, aber
nicht darauf begrenzt, und keine Ausübung von Rechten an derartiger
MOTOROLA Software ist zulässig. Unter MOTOROLA Patentschutz
und Urheberrecht wird keine Lizenz stillschweigend, durch Verwirkung
eines Rechts oder auf sonstige Weise erteilt.
VII. ANWENDBARES RECHT:
Diese Garantieerklärung unterliegt den Gesetzen des Staates Illinois
der USA.
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